Procedere

Es besteht eine Zulassung für alle Kassen. Maximal 5 probatorische Sitzungen (inklusive Erstgespräch) werden von der Krankenkasse ohne Antrag übernommen. In diesem Zeitraum wird die Diagnose gestellt und der Therapiebedarf geklärt. Patient und Therapeut definieren das Therapieziel und entscheiden, ob sie dies gemeinsam angehen wollen. Vor Beginn einer Psychotherapie (mit 25 oder 45 Sitzungen) wird vom Therapeuten ein Antrag auf Kostenübernahme bei der Krankenkasse gestellt. Die Zuweisung erfolgt über den Hausarzt oder einen Facharzt (Psychiater), mit dem nach Möglichkeit eine kollegiale Zusammenarbeit gesucht wird. Eventuell nötige Medikamente werden von ihm verordnet. Die Therapiestunden dauern in der Regel 50 Minuten. Doppelstunden können bei Konfrontationsübungen nötig werden.