Procedere
Es besteht eine Zulassung für alle Kassen.
Das Erstgespräch findet im Rahmen einer psychotherapeutischen Sprechstunde statt. Insgesamt werden die Kosten für drei sogenannte psychotherapeutische Sprechstundentermine von der Krankenkasse ohne Antrag übernommen. In diesem Zeitraum wird die Diagnose gestellt und der Therapiebedarf geklärt. Patient*in und Therapeutin definieren das Therapieziel und entscheiden, ob sie dies gemeinsam angehen wollen.
Die Genehmigung für eine Akuttherapie oder eine Kurzzeittherapie erfolgt schrittweise mit jeweils 12 Stunden und muss bei der Krankenkasse beantragt werden. Bei einer Langzeittherapie erfordert die Beantragung ein Gutachterverfahren. Grundsätzlich besteht eine Begrenzung des Stundenkontingentes, so dass eine psychotherapeutische Behandlung nicht über Jahre fortgesetzt werden kann.
Es besteht keine Zulassung zur Verordnung von Medikamenten. Falls dies erforderlich ist, muss dies über die Hausärztin / den Hausarzt erfolgen oder durch eine*n Psychiater*in.
Die Therapiestunden dauern in der Regel 50 Minuten. Doppelstunden können bei Konfrontationsübungen nötig werden.
Im ambulanten Setting werden die Therapiestunden in der Regel im wöchentlichen oder 14-tägigen Rhythmus durchgeführt.
Das Erstgespräch findet im Rahmen einer psychotherapeutischen Sprechstunde statt. Insgesamt werden die Kosten für drei sogenannte psychotherapeutische Sprechstundentermine von der Krankenkasse ohne Antrag übernommen. In diesem Zeitraum wird die Diagnose gestellt und der Therapiebedarf geklärt. Patient*in und Therapeutin definieren das Therapieziel und entscheiden, ob sie dies gemeinsam angehen wollen.
Die Genehmigung für eine Akuttherapie oder eine Kurzzeittherapie erfolgt schrittweise mit jeweils 12 Stunden und muss bei der Krankenkasse beantragt werden. Bei einer Langzeittherapie erfordert die Beantragung ein Gutachterverfahren. Grundsätzlich besteht eine Begrenzung des Stundenkontingentes, so dass eine psychotherapeutische Behandlung nicht über Jahre fortgesetzt werden kann.
Es besteht keine Zulassung zur Verordnung von Medikamenten. Falls dies erforderlich ist, muss dies über die Hausärztin / den Hausarzt erfolgen oder durch eine*n Psychiater*in.
Die Therapiestunden dauern in der Regel 50 Minuten. Doppelstunden können bei Konfrontationsübungen nötig werden.
Im ambulanten Setting werden die Therapiestunden in der Regel im wöchentlichen oder 14-tägigen Rhythmus durchgeführt.